Kosten

Ich biete Psychotherapie im Rahmen einer Privatpraxis an, da die Anzahl der Kassenzulassungen (sog. "Kassensitz") für Psychotherapie begrenzt ist. Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin ist meine Qualifikation die gleiche wie bei einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin mit einem Kassensitz. Der Unterschied einer Privatpraxis zum Kassensitz ist, dass die Psychotherapie in einer Privatpraxis nicht automatisch mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden kann. Wichtig ist deshalb, Fragen zur Abrechnung vor Beginn der Therapie zu klären.


Private Krankenversicherungen und Beihilfe

Die Abrechnung von Psychotherapieleistungen richtet sich nach den Analogabrechnungen vom 1.7.2024 innerhalb der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen (GOP). Die Gebühren werden nach GOP Faktor 2,3 abgrechnet. Für einzelne Leistungen kann die Abrechnung nach GOP Faktor 3,5 erfolgen, wenn dies entsprechend § 12 Abs. 3 GOÄ/GOP aufgrund von "Besonderheiten unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten und des Zeitaufwands der einzelnen Leistungen sowie der Umstände bei der Ausführung" zu rechtfertigen ist.

In Ihrem Versicherungsvertrag oder in direktem Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung können Sie sich informieren, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten für Psychotherapie entsprechend der GOP Analogabrechnungen vom 1.7.2024 übernimmt.
 

Gesetzliche Krankenversicherungen

Wenn Sie trotz Dringlichkeit von Psychotherapie und angemessener Suchaktivitäten keinen oder keinen zeitnahen Therapieplatz in einer kassenzugelassen Psychotherapiepraxis finden können, haben Sie gemäß 

§ 13 Absatz 3 SGB V die Möglichkeit zum sog. Kostenerstattungsverfahren. Beim Kostenerstattungsverfahren können unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (inbes. Dringlichkeit von Psychotherapie sowie Systemversagen in der kassenpsychotherapeutischen Versorgung) die Kosten für Psychotherapie auch in einer Privatpraxis von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Die Bewilligung der Kostenerstattung in einer Privatpraxis obliegt letztlich Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Versicherungen sind hier unterstützend, andere hürdenreich und einige wenige leider ohne Erfolgsaussichten. 

Die Abrechnung von Psychotherapieleistungen richtet sich nach Faktor 3,1 der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen. Das Honorar für eine 50-minütige Therapiesitzung beträgt 135,53 Euro (GOP 870 Faktor 3,1). Zudem können weitere Kosten für die Ausstellung von Bescheinigungen, die Anwendung von Fragebögen etc. anfallen.
Für einzelne Leistungen kann die Abrechnung nach GOP Faktor 3,5 erfolgen, wenn dies

entsprechend § 12 Abs. 3 GOÄ/GOP aufgrund von "Besonderheiten unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten und des Zeitaufwands der einzelnen Leistungen sowie der Umstände bei der Ausführung" zu rechtfertigen ist. 

Es ist möglich, dass auch bei Bewilligung der Kostenersatttung durch die gesetzliche Krankenkasse nicht alle Kosten vollständig übernommen werden und für Sie eine Differenzzahlung auf Selbstzahlerbasis anfallen kann. Ob das so ist, hängt von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und Ihrem individuellen Fall ab. Eine detaillierte Gebührenaufstellung für mögliche Differenzzahlungen auf Selbstzahlerbasis stelle ich Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung. 

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung zum Kostenerstattungsverfahren in einer Privatpraxis. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für die Kostenerstattung können Sie auf den Informationsseiten von therapie.de finden. 


Selbstzahlung für Psychotherapie

Die Abrechnung von Psychotherapieleistungen richtet sich nach Faktor 3,1 der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen. Das Honorar für eine 50-minütige Therapiesitzung beträgt 135,53 Euro (GOP 870 Faktor 3,1). Zudem können weitere Kosten für die Ausstellung von Bescheinigungen, die Anwendung von Fragebögen etc. anfallen.
Für einzelne Leistungen kann die Abrechnung nach GOP Faktor 3,5 erfolgen, wenn dies

entsprechend § 12 Abs. 3 GOÄ/GOP aufgrund von "Besonderheiten unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten und des Zeitaufwands der einzelnen Leistungen sowie der Umstände bei der Ausführung" zu rechtfertigen ist.
Eine detaillierte Gebührenaufstellung stelle ich Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.


Wenn Sie Ihre Psychotherapie selbst zahlen möchten, ist eine Genehmigung der Psychotherapie durch Ihre Krankenversicherung nicht erforderlich. Formalitäten und Wartezeiten, die üblicherweise durch das Genehmigungsverfahren für die Kostenübernahme einer Psychotherapie entstehen, entfallen dadurch für Sie. Durch den Wegfall des Genehmigungsverfahrens erhält Ihre Krankenversicherung zudem keine Angaben zu Ihrer psychischen Erkrankung oder dem Stattffinden der Psychotherapie.

Selbstzahlung für Coaching und Beratung

Die Gebühren für eine 50-minütige Coaching- oder Beratungssitzung betragen 170 €.